BILDUNGSKARENZ

Bildungskarenz – finanziell gut abgesichert höher qualifizieren

Wenn Sie sich aus- oder weiterbilden wollen, ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz vereinbaren. Das bedeutet:

  • Sie werden für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
  • Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn bzw. kein Gehalt.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit vom AMS ein Weiterbildungsgeld.
  • Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Aus- oder Weiterbildung nutzen.

 

Welche Vorteile bietet Ihnen die Bildungskarenz?

  • Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten.
  • Sie haben während Ihrer Aus- oder Weiterbildung ein gesichertes Einkommen, wenn Sie die Bedingungen für das Weiterbildungsgeld erfüllen.
  • Sie können sich aus- oder weiterbilden.

 

Welche Vorteile hat Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber?

  • Das Unternehmen profitiert von Ihrer höheren Qualifikation.
  • Sie bleiben dem Unternehmen erhalten.
  • Braucht das Unternehmen eine Ersatzarbeitskraft, helfen wir gerne bei der Suche.

 

Wie viel Geld erhalten Sie?

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie erhalten jedoch in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag.

 

Wie lange erhalten Sie Weiterbildungsgeld?

Mindestens 2 Monate, höchstens 12 Monate – je nach Dauer der vereinbarten Bildungskarenz.

 

 

Welche Kursangebote sind für Bildungskarenz geeignet?

E-Commerce & Social Media Management (12 Monate)

Der Zauberlehrling im Verkauf (2 Monate)

 

 

Wie erhalten Sie Bildungskarenz?

Voraussetzung: mind. 6 Monate Beschäftigung bei dem/der gleichen Arbeitgeber/in

  1. Lassen Sie die Bescheinigung für Bildungskarenz von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben
  2. Schreiben Sie uns eine Nachricht über die “Unverbindliche Bildungskarenz-Anfrage“. Wir richten dann Ihren Bildungskarenzbereich für Sie ein.
  3.  In Ihr e-AMS Konto hochladen:
    1. Bescheinigung für Bildungskarenz (vom Arbeitgeber unterschrieben)
    2. Workload-Nachweis des Kurses (https://glashaus.academy/workload-nachweise/)
    3. Kursanmeldebestätigung (erhalten Sie nach der Anmeldung per E-Mail)

 

Unverbindliche Bildungskarenz-Anfrage

Wenn Sie einen Kurs als Bildungskarenz durchführen wollen, können Sie sich hier anmelden. Wir nehmen gerne mit Ihnen Kontakt auf und richten den Kurs für Sie als Bildungskarenz ein.

ANSPRECHPARTNER

Dr. Christian Wurzer

Dr. Christian Wurzer

Geschäftsführer

 

 

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungskarenz haben, können Sie mich direkt per E-Mail erreichen: office@glashaus.cc